Händler-/Maklererlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG Händler und Makler
Händler-/Maklernummer: E916M0021

Diese Erlaubnis beinhaltet das Sorgen für die Bewirtschaftung von Abfällen für Dritte (Tätigkeit des Abfallmaklers) sowie den Erwerb und die Weiterveräußerung von Abfällen in eigener Verantwortung (Tätigkeiten des Abfallhändlers).

Teilnahmebscheinigungen der Lehrgangsveranstaltung
„Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß §§ 59 und 60 KrWG“ (Abfallbeauftragter) und „Fortbildung gemäß § 11 EfbV und § 5 AbfAEV“ (verantwortliche Person), die alle zwei Jahre besucht wird.

Schulungsinhalte sind u.a.

  • Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler, Makler
  • Neuerungen zum Entsorgungsfachbetrieb
  • Abfallverzeichnisverordnung
  • Nachweisverfahren
  • ElektroG
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • GewerbeabfallV
  • Deponierverordnung
  • Europäische Entwicklungen und Neuerungen des Verbringungsrechts

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